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Biomasse zum Heizen im Fit-for-55-Paket: Wie die Nachhaltigkeit sichergestellt werden kann

Welche Maßnahmen sind erforderlich, um den Gebäudesektor klimaneutral zu machen und gleichzeitig sicherzustellen, dass Biomasse nur innerhalb nachhaltiger Grenzen genutzt wird?

Es ist wichtig, dass der Wärmesektor die im Fit for 55-Paket der EU festgelegten Ziele erreicht, um bis 2050 klimneutral zu sein. Biomasse ist zum Heizen allerdings nur begrenzt verfügbar.  Biomasse – vorwiegend Holz aber auch Biogas aus anderen Pflanzen – darf also für die Wärmewende nur innerhalb nachhaltiger Grenzen genutzt werden. Ein Forschungsteam des Öko-Instituts beschäftigt sich mit folgender Frage: Welche Maßnahmen sind erforderlich, um den Gebäudesektor klimaneutral zu machen und gleichzeitig sicherzustellen, dass Biomasse nur innerhalb nachhaltiger Grenzen genutzt wird?

Um das EU-Ziel von Netto-Null im Jahr 2050 zu erreichen, muss der Wärmesektor vollständig dekarbonisiert werden. Der Vorschlag für die überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie sieht ein verbindliches Ziel für die jährliche Erhöhung der Erneuerbaren-Energien(EE)-Anteils im Wärmesektor um 1,1 Prozentpunkte (ppt) vor. Steigen die EE bis 2030 wirklich nur um 1,1 ppt pro Jahr, würden erneuerbare Wärme- oder Kältemittel nur etwa 36 Prozent ausmachen. Dies bedeutet, dass sich die erforderliche Jahresrate nach 2030 fast verdreifachen muss, um 100 Prozent bis 2050 zu erreichen.

„Making Heizung fit für 55“: Was sind die Implikationen für die Biomassenutzung?

Da Biomasse derzeit rund 80 Prozent der erneuerbaren Energie ausmacht, die für Wärme in Gebäuden verwendet wird, gehen wir der Frage nach, wie sich die Zielerreichung auf die Biomassenutzung im Jahr 2030 auswirken kann.

Ausgehend von den Werten von 2020 projizieren wir die Biomassenutzung zum Heizen unter verschiedenen Szenarien:

  1. Energieeffizienz: Wir betrachten drei Pfade für den Energieverbrauch beim Heizen: 1) Ein Pfad mit niedrigem Wirkungsgrad, bei dem der Energieverbrauch bis 2030 gleich bleibt wie jetzt. 2) Ein Szenario mit mittlerer Effizienz, bei dem der Energieverbrauch um 10 Prozent reduziert wird. 3) Ein Hocheffizienzszenario mit einer Reduzierung des Energiebedarfs um 20 Prozent bis 2030.

  2. Menge der Biomasse: Wir betrachten drei Szenarien der Rolle der Biomasse bei der Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien für die Heizung: 1) Viel Biomasse: Biomasse macht 80 Prozent des jährlichen Anteils des erneuerbaren Wärmeanteils aus. 2) Mittlere Biomassenutzung: Biomasse macht 50 Prozent des jährlichen Anstiegs des erneuerbaren Wärmeanteils aus. 3) Niedriger Biomasseeinsatz: Biomasse macht nur 10 Prozent des jährlichen Anstiegs des erneuerbaren Wärmeanteils aus.

Große Energieeffizienz erforderlich und Grenzen der Biomassenutzung

Die Abbildung 2 zeigt den Energieverbrauch für Heizung und Kühlung im Jahr 2030 im Hinblick auf die drei Pfade der Energieeffizienz und der Menge der Biomasse. Vergleicht man die Biomassenutzung im Jahr 2030 (grün) mit den Niveaus von 2019 (gestrichelte Linie), können wir sehen, dass die Biomassenutzung in allen Szenarien zunimmt. Ausnahmen sind diejenigen, die Menge der Biomasse auf 10 Prozent des jährlichen Anstiegs begrenzen. Im Szenario mit geringem Wirkungsgrad und hohem Biomasseanteil steigt die Biomassenutzung um den Faktor 1,5.

Fazit: Um die Ziele des Wärme- und Kältesektors zu erreichen und gleichzeitig eine stabile Nutzung von Biomasse aufrechtzuerhalten, benötigen wir folgende Elemente:

  • Reduzierung des Energiebedarfs durch Energieeffizienz und

  • Begrenzung der Menge von Biomasse für die Erreichung der Klimaneutralität.

Biomasse in der EU-Energie- und Klimapolitik: Welche Maßnahmen sind erforderlich?

Wie kann die EU dazu beitragen, dass der Wärme- und Kältesektor sein Ziel erreicht, ohne die Nutzung von Biomasse auf ein nicht nachhaltiges Niveau zu erhöhen? Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie spielt dabei eine Schlüsselrolle:

  • Das vorgeschlagene verbindliche Ziel muss in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie angenommen und durch einen Grenzwert für Biomasse ergänzt werden: Ein verbindliches Ziel für die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien im Wärme- und Kältesektor, wie in Artikel 23 vorgeschlagen, ist ein Schlüsselelement für den Übergang des Sektors. Um sicherzustellen, dass das Ziel für den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Wärme- und Kälteerzeugung keinen zusätzlichen Druck auf die Biomassenutzung ausübt, muss die Rolle der Biomasse für die Erreichung des Ziels begrenzt werden. Wir schlagen eine Obergrenze für den Anteil der Biomasse an der Erreichung des 1,1-Prozent-Ziels vor, beispielsweise könnten die Mitgliedstaaten Biomasse nur bis zu einer Grenze von 20 Prozent des durchschnittlichen jährlichen Anstiegs anrechnen.

  • Der Rahmen für Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse muss überarbeitet werden: Mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie wird ein Rahmen eingeführt, mit dem sichergestellt werden soll, dass die für die Heizung (und andere Zwecke) verwendete Biomasse nachhaltigen Ursprungs ist. Der Rahmen ist jedoch schwach und sollte gestärkt werden:

    • Die Kriterien gelten derzeit nur für die Biomasseverbrennung in Großanlagen. Diese Größenschwellen sollten aufgehoben oder durch einen Schwellenwert für die Größe des Waldbetreibers (z.B. 100 Hektar) anstelle der Anlagengröße ersetzt werden.

    • Wie von der Kommission vorgeschlagen, sollten auch Fragen der Landnutzungsänderung, die derzeit Teil des Rahmens für landwirtschaftliche Biomasse sind, für forstwirtschaftliche Biomasse gelten. Die Verbindung zu "Gebieten, die zum Schutz seltener, bedrohter oder gefährdeter Ökosysteme oder Arten ausgewiesen, aber noch nicht geschützt sind" fehlt im Vorschlag der Kommission und sollte hinzugefügt werden.

    • Die Treibhausgasbilanz von Biomasse ignoriert derzeit die durch die Forstwirtschaft verursachten Veränderungen des Kohlenstoffbestands.

Neben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie können die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), die Energieeffizienzrichtlinie (EED) und das EU-Emissionshandelssystem (ETS) dazu beitragen, die Wärme- und Kälteziele zu erreichen und gleichzeitig die nachhaltige Nutzung von Biomasse aufrechtzuerhalten:

Fazit

Das verbindliche Ziel von 1. Die in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie vorgeschlagene Erhöhung der erneuerbaren Energien für Wärme und Kälte um 1 Prozentpunkt muss beibehalten oder erhöht werden, um den Sektor bis 2050 in Richtung Klimaneutralität zu bewegen.

Die Zunahme der erneuerbaren Wärme- und Kälteerzeugung muss von anderen Technologien als Biomasse dominiert werden. Abhängig von der Entwicklung der Energieeffizienz muss die Rolle der Biomasse auf etwa 20 Prozent der jährlichen Steigerung begrenzt werden.

Der EU-Rahmen für Energie und Klima sieht vor, dass der Rahmen für die Gewährleistung nachhaltiger Biomasse gestärkt werden muss. Neben der Einführung eines Grenzwerts für die Nutzung von Biomasse im Ziel für Wärme und Kälte sollten die in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie eingeführten Nachhaltigkeitskriterien gestärkt werden.

Studie "The role of biomass in the decarbonisation of the heating sector" des Öko-Instituts

Dr. Sibylle Braungardt und Dr. Klaus Hennenberg sind Senior Researcher im Institutsbereich Energie und Klima am Öko-Institut in Freiburg und Darmstadt.

Weitere Informationen/ Quellen

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